Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Die heutige Altersversorgung beruht kann grob in drei Bereiche eingeteilt werden: die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und dient der Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren Zwangsteilnahme im Umlageverfahren finanziert wird. Die betriebliche Altersversorgung beruht im Wesentlichen auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers (siehe "Betriebliche Altersversorgung"). Die private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
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