Die Abmahnung ist ein Instrument des Arbeitgebers, vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu ahnden. Sie hat in erster Linie eine Warnfunktion, indem dem Arbeitnehmer für den Fall eines weiteren Verstoßes mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gedroht wird. Je nach Schwere der Pflichtverletzung sind eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor im Wiederholungsfalle eine verhaltensbedingte Kündigung (siehe dort) ausgesprochen werden kann. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen (z.B. Diebstahl) kann eine Abmahnung auch entbehrlich sein. Das Abmahnungsschreiben muß die Pflichtverletzung, die dem Arbeitnehmer vorgeworfen wird, genau erkennen lassen, damit dieser die Möglichkeit erhält, sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung unterliegt der rechtlichen Kontrolle. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass unwirksame oder ungerechtfertigte Abmahnungen aus seiner Personalakte entfernt werden. Im Streitfall hat der Arbeitgeber den Verstoß zu beweisen.
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