Eine Abfindung ist zu versteuern und zwar nach der sogenannten "Fünftelregelung" (§ 34 EStG). Die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer wird dabei rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was in den meisten Fällen zu einer Begünstigung führt. Mit einem Abfindungsrechner können Sie den Nettobetrag der Abfindung berechnen.
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