Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung des Zustands weiter ausüben kann. Der Arbeitnehmer hat im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen. Dies setzt jedoch voraus, dass ihm daran kein vorwerfbares Verschulden trifft, m.a.W. dem Arbeitnehmer "kein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten" vorzuwerfen ist (vgl. § 3 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Im Krankheitsfall kommen die Krankenkassen für die Krankenhausbehandlungskosten, die Kosten für ambulante ärztliche Krankenversorgung und Krankengeld auf. Der Anspruch auf Krankengeld ruht allerdings, solange der Arbeitnehmer während der Krankheit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält (z.B. aufgrund Entgeltfortzahlung). Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall können Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen(siehe "Arbeitsunfall").
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