Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen, bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dazu bedarf es weder einer Begründung noch eines besonderen sachlichen Grundes noch bestimmter Verdachtsmomente. Der Entscheidung des Arbeitgebers ist insoweit an keine Voraussetzungen gebunden. BAG, Urteil vom 14.12.2012 - 5 AZR 886/11
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