Die EU-Kommission hat neue Regelungen zu einem verbesserten Mutterschutz vorgeschlagen. So soll unter anderem der Mutterschaftsurlaub in der gesamten Europäischen Union von 14 auf 18 Wochen erhöht werden. Mütter sollen verpflichtend für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung Urlaub erhalten. Darüber hinaus dürfen schwangerschaftsbedingte Krankheitszeiten bis vier Wochen vor der Entbindung nicht mehr auf den Mutterschaftsurlaub angerechnet werden. Ziel ist auch, neue Vorschriften zum Kündigungsschutz auf EU-Ebene zu verankern. So sollen die Mitgliedstaaten gesetzlich regeln, dass Kündigungen der Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verboten sind. Kündigungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub muss der Arbeitergeber auf Verlangen schriftlich begründen. Bei einer Verletzung der Rechte, die sich aus der Richtlinie ergeben, sieht diese eine Beweislastumkehr vor. Bisher lag die Beweislast bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen. Um die Rechte durchzusetzen, sollen die Mitgliedstaaten Strafen bei Verstößen festlegen. Diese können sogar Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. In Deutschland sind diese Rechte bereits weitgehend durch das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verwirklicht. Neu wäre, dass der Richtlinienvorschlag für Verstöße auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfasst.
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