Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierbei ist zwischen den gewerblichen Berufgenossenschaften für die Unternehmen der Privatwirtschaft und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu differenzieren. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften regional gegliedert. Berufsgenossenschaften üben eine besondere Aufsicht aus im Hinblick auf den Unfallschutz und die Verhütung von Berufskrankheiten. Sie können gemäß § 15 I SGB VII Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Die Berufsgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen nach dem Umlageverfahren.
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